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Krankentagegeld

Krankentagegeld

Krankentagegeld

Krankentagegeld schützt auch nach Ende der Lohnfortzahlung 

Wenn Sie länger als sechs Wochen wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig sind, endet in der Regel die Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber. Gesetzlich Versicherte mit Krankengeldanspruch erhalten anschließend Krankengeld: 70 Prozent des regelmäßigen Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts und maximal 135,63 Euro pro Kalendertag (Stand 2026). Davon werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflege­ver­si­che­rung abgezogen. Bei längerer Erkrankung kann deshalb eine finanzielle Lücke entstehen, die eine private Krankentagegeldversicherung je nach vereinbartem Leistungsumfang abfedern kann.

Die Höhe Ihres Krankentagegeldes bestimmen Sie selbst
Das Krankentagegeld schützt Sie vor Einkommensausfall bei Krankheit. Das ist besonders wichtig, wenn Sie eine Familie versorgen oder Kredite abtragen müssen. Die Höhe Ihres Krankengeldanspruchs vereinbaren Sie individuell. Der Versicherer springt ein, sobald die Lohnzahlung Ihres Arbeitgebers endet, also ab der siebten Krankheitswoche. Besonders günstige Beiträge sichern Sie sich mit einer längeren Karenzzeit - das ist der Zeitraum nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, in dem noch kein Anspruch auf Krankentagegeld besteht.

Achtung: Das Krankentagegeld ist nicht identisch mit dem Krankenhaustagegeld. Die Krankenhaustagegeld-Versicherung leistet nur, solange man tatsächlich im Krankenhaus liegt.


Persönliche Beratung zur Krankentagegeldversicherung

Der Weg zu einer passenden Absicherung beginnt mit einer individuellen Beratung: Deshalb gleich einen kostenfreien Termin anfragen und persönlich beraten lassen!


Krankenhaustagegeld

Krankenhaustagegeld

Krankenhaustagegeld, solange Sie in der Klinik sind 

Das Krankenhaustagegeld ist ein angenehmes finanzielles Polster, wenn Sie stationär behandelt werden müssen. Der Versicherer überweist Ihnen den vereinbarten Tagessatz, solange Sie aus medizinisch notwendigem Grund in der Klinik sind. Die Auszahlung Ihres Krankenhaustagegelds ist steuerfrei.

Zahlen Sie Ihre zusätzlichen Kosten vom Krankenhaustagegeld
Mit Ihrem Krankenhaustagegeld können Sie Telefon und Fernsehermiete in der Klinik bezahlen und die Fahrtkosten Ihrer Angehörigen decken, aber auch eine Ersatzkraft finanzieren, wenn während des Klinikaufenthalts niemand Haushalt und Kinder versorgt. Das Krankenhaustagegeld wird ohne Kostennachweis gezahlt - dem Versicherer reicht eine Bescheinigung der Klinik über Dauer und Grund der Behandlung.

Tipp: Beim Rooming-In bleiben Vater oder Mutter während der stationären Behandlung bei ihrem Kind. Dafür berechnet die Klinik eine zusätzliche Tagespauschale für Unterkunft und Verpflegung. Viele Krankenhaustagegeld-Tarife verdoppeln den Tagessatz für das versicherte Kind, wenn ein Elternteil als Begleitperson mit ins Krankenhaus geht.


Persönliche Beratung zur Krankenhaustagegeldversicherung

Der Weg zu einer passenden Absicherung beginnt mit einer individuellen Beratung: Deshalb gleich einen kostenfreien Termin anfragen und persönlich beraten lassen!